Frankfurter Allgemeine Zeitung

EU-Kommission kommt türkischen Zensurforderungen nicht nach

26. April 2016

Der Beschreibungstext des Konzertprojektes „Aghet“ der Dresdner Sinfoniker ist trotz türkischer Proteste wieder unzensiert auf der Webseite der EU-Kommission zu lesen – allerdings mit einem Zusatz.

Die große Katastrophe bleibt nur halb aus. Der Beschreibungstext des Konzertprojektes „Aghet – Die große Katastrophe“ der Dresdner Sinfoniker ist wieder auf der Webseite der EU-Kommission unzensiert zu lesen.

In einem Schreiben vom 31. März hatte der EU-Botschafter der Türkei, Selim Yenel, verlangt, dass die Europäische Union die Förderung für die internationale Produktion einstellt. Als Reaktion darauf wurden die Informationen zum Stück zunächst von der Internetseite der EU-Kommission entfernt, wie der Intendant des Orchesters, Markus Rindt, am Samstag bekannt gab.

Das Stück „Aghet – Ağıt“ thematisiert den Genozid an den Armeniern vor hundert Jahren und hat gemeinsames Gedenken und Versöhnung zum Ziel. Deutsche, türkische und armenische Musiker und Komponisten arbeiten zusammen. Uraufgeführt wurde es am 27. November im Radialsystem V in Berlin.

Die Förderungswürdigkeit des Projekts steht außer Frage
Auch wenn die Projektbeschreibung ohne Veränderungen wieder veröffentlicht wurde, hat eine Distanzierung seitens der EU-Kommission stattgefunden: Aus einem Disclaimer unter der Projektbeschreibung geht jetzt hervor, dass die EU nicht für die hier publizierten Inhalte verantwortlich ist, sondern dass sie die Sichtweisen der Autoren widerspiegelten. Dies hatte die EU-Direktorin für Bildung und Kultur, Martine Reicherts, auch in einem Schreiben vom 12. April an den türkischen Botschafter angekündigt.

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die Kommission, anders als von der Türkei gefordert, nicht etwa von der Förderung des Projekts absehen werde. Die durch das Creative Europe Programm geförderten Projekte seien sorgfältig von einer Expertenkommission ausgewählt worden. Reicherts schreibt weiter, dass die Titel und die Beschreibungen der Projekte sowie deren Inhalte durch die Kunstfreiheit geschützt seien und politische Anliegen daher keine Berücksichtigung finden könnten.